Kreistagsfraktion Göppingen

CDU-Kreistagsfraktion beantragt, Gutscheinregelung für Bauschutt und Altholz rückgängig zu machen



Diese bürokratische und umweltfeindliche Regelung wollen die CDU-Kreisräte wieder kippen.

„Wir werden vermehrt auf unhaltbare Zustände im Zusammenhang mit stark zugenommenem wildem Müll und der mittlerweile aufwändig und bürgerunfreundlich gewordenen Abgabe von Bauschutt und Altholz auf den Wertstoffhöfen und -zentren angesprochen“, sagte Fraktionschef Wolfgang Rapp.

„Bei der Abgabe einiger weniger Tassen wurde man ohne Gutschein wieder weggeschickt“. Solche und andere Berichte häufen sich, so die CDU Kreistagsfraktion. Dazu kommen Berichte aus den Bauhöfen der Städte und Gemeinden im Landkreis. Immer mehr Zeit muss für das Aufsammeln von wildem Müll eingeplant und vom Steuerzahler bezahlt werden.

Beide Entwicklungen stehen einem modernen und fortschrittlichen Landkreis, wie es der Landkreis Göppingen sein möchte, gar nicht gut an.

„Wir müssen dafür sorgen, dass wilder Müll vermieden wird und der Service für die Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund steht“, betonte Rainer Staib.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat von Anfang an auf die nun real gewordenen Probleme hingewiesen und war daher immer gegen die Abschaffung der Möglichkeit, Kleinmengen an Bauschutt und Altholz auf den Wertstoffhöfen und -Zentren kostenfrei abzugeben.

Sowohl beim Bauschutt als auch beim Altholz.

„Diese Regelung ist weder bürgerfreundlich noch nachhaltig“, ergänzte Matthias Wittlinger. „Es gilt Bürokratie ab- und nicht aufzubauen. Eine niederschwellige Abgabemöglichkeit verhindert zudem eine unsachgemäße Entsorgung in der Landschaft und ist dadurch auch eine Art Umwelt- und Naturschutz.“

Aus diesem Grund beantragt die CDU-Kreistagsfraktion, die Gutscheinlösungen bei Bauschutt und Altholz wieder abzuschaffen!

Die CDU-Kreistagsfraktion hat folgende Anträge gestellt:

1. Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt die sofortige Rücknahme der neu eingeführten Gutscheinregelungen für Kleinmengen von Bauschutt und Altholz. Beide Wertstoffe sollen unbürokratisch nach der vorherigen Regelung kostenfrei abgegeben werden können.

2. Die Landkreisverwaltung und die Leitung des AWB werden beauftragt, ein Gespräch mit den Leitungen der kommunalen Bauhöfe zu organisieren und sich berichten zu lassen, ob und wenn ja, wie sich der Anfall an Hausmüll in öffentlichen Mülleimern sowie die Vermüllung an Glascontainern in den letzten 24 Monaten verändert hat.