Ein besonderes Augenmerk unserer Sozialpolitik gilt unseren Kindern und Jugendlichen im Landkreis. Hierzu ist eigens ein besonderer beschließender Ausschuss des Kreistags , der Jugendhilfeausschuss (JHA) eingerichtet. Neben Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Parteien beraten und beschließen weitere Vertreter des Kreisjugendringes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes über die besonderen Bedürfnisse und Anliegen unserer Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien. Nur in beratender, nicht beschließender Funktion sind diesen Männern und Frauen noch Vertreter der beiden Kirchen, des Gesundheitsamtes, des Schulamts, des Landgerichts, der Polizei und der Bundesagentur für Arbeit beigegeben. Schon diese Zusammensetzung weist auf die Breite und Vielfalt der Aufgaben, aber auch die unterschiedlichen Interessenlagen in diesem Bereich hin.
Hauptaugenmerk des Gremiums liegt bei der allgemeinen und wirtschaftlichen Jugendhilfe, die federführend vom Jugendamt des Landkreises geleistet wird. Hierbei handelt es sich insbesondere um
- a) ambulante Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Familien durch Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes,
- b) die stationäre Unterbringung benachteiligter Kinder und Jugendlicher (aktuell auch von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingskindern) in Heimen und Pflegefamilien,
- c) die Planung und Bezuschussung von Angeboten und Projekten wie z. B. Jugend- und Familienfreizeiten, Frühe Hilfen an junge Familien, Familientreffs oder die Jugendberufshilfe und
- d) die Förderung und der Betrieb von Beratungsstellen in Göppingen und Geislingen wie z. B. die Psychologische Familien- und Lebensberatung, die Suchtberatung oder Beratungsangebote des Kinderschutzbundes.
Viele Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich obliegen vornehmlich den Kommunen, die aber vom Landkreis beraten und/oder finanziell unterstützt werden. Solche Aufgaben sind die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten oder in der Obhut von Tagesmüttern, die Schulsozialarbeit, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Treffs und Jugendhäusern oder die Mobile Jugendarbeit in Form von Streetworking.
Manches, aber nicht alles, was in all diesen Bereichen geleistet werden muss, kann der Landkreis mit eigenem Personal bewältigen, weshalb er gerne auf die Angebote der Freien Träger der Jugendhilfe zurückgreift, über deren Anerkennung und finanzielle Unterstützung der JHA zu entscheiden hat. Besonders zu nennen sind hier der Kreisjugendring in dem 41 Vereine und Verbände des Landkreises organisiert sind, die Jugendarbeit betreiben, vom Sport über ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu Freizeiten , die Häuser der Familien, die SOS-Kinder- und Jugendhilfen, die Caritas, die Bruderhaus-Diakonie oder die Kirchen. Diesen Einrichtungen wird entsprechend den Förderrichtlinien des Kreisjugendplans jeweils beratende und finanzielle Unterstützung des Landkreises über Sach- und Personalkostenzuschüsse gewährt. Hier greift dann das „Königsrecht“ des Kreistags, das Haushaltsrecht. Im JHA wird der Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorberaten und die Entscheidung über die Förderung all der oben beschriebenen Aufgaben und Einrichtungen getroffen.
Um eine vertretbare und sinnvolle Verwendung der materiellen Mittel, die Entwicklung neuer Ideen, Projekte und Angebote streiten im JHA auf der Seite der CDU: Jürgen Rulka, Dieter Braun, Rainer Staib und Albrecht Bosch (als in der Jugendhilfe Erfahrener)
Stellvertreter sind: Wolfgang Rapp, Jutta Schiller, Anette Kölle und Dr. Johannes Frühbauer (als in der Jugendhilfe Erfahrener)