Sozialauschuss

Der Sozialausschuss (SozA) ist für die wichtigen sozialen Belange der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen zuständig und spiegelt in den Diskussionen und Anträgen seiner Mitglieder die sozialpolitische Denkweise und Willensbildung im Landkreis wider. Der Teilhaushalt für Soziales ist mit rund 102 Mio. € der mit Abstand größte Bereich des Kreishaushalts, wobei ein Großteil dieser Finanzmittel für Pflichtausgaben wie die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch gebunden ist. Nur mit einem kleinen Anteil dieser Mittel (ca. 5 Mio. €) werden auf freiwilliger Basis Projekte unterstützt.

Nach der Hauptsatzung des Landkreises Göppingen ist der Sozialausschuss unter anderem zuständig für Sozialhilfe, Altenhilfe, Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Ausländerbetreuung, Sozialer Dienst beim Kreissozialamt, Kriegsfürsorge, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte und Schuldnerberatung.

Zur Zeit ist eines der umfangreichsten Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses fallen die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Landkreis Göppingen bietet einer großen Anzahl von Flüchtlingen Unterkunft - in diesem Jahr sind viele neue Einrichtungen in Betrieb gegangen, die Flüchtlingen und Asylbewerbern aus vielerlei Ländern mit unterschiedlichen Einzelschicksalen und Geschichten beherbergen. Viele Angebote zur Integration, Betreuung, und täglichem Leben, die wünschenswert wären, können von den Hauptamtlichen nicht angeboten werden. Es gilt, unsere Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, zu schulen und angemessen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Asylsuchenden im Landkreis Göppingen weiterhin willkommen sind - sich zuhause fühlen, ihre Erfahrungen verarbeiten können und sich hoffentlich wieder auf eine neue Zukunft freuen dürfen. Für die CDU ist es wichtig dass das Hauptamt weiterhin durch das Ehrenamt im Landkreis so vielfältig unterstützt wird. Deswegen begleiten wir die Landkreisverwaltung bei dieser wichtigen Aufgabe und sorgen dafür, dass die Personal- und Finanzausstattung der Hauptamtlichen den wichtigen Aufgaben angemessen ist.

Ein weiteres aktuelles Projekt ist die Fortschreibung des Teilhaberplans für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Göppingen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige sozialplanerischen Aufgabe des Landkreises. Um dieser Aufgabe Rechnung zu tragen, hat der Landkreis Göppingen einen Teilhabeplan erstellt. Der Teilhabeplan bezieht sich auf die Lebenslagen von Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung und auf Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung bzw. wesentlichen seelischen Behinderung. Der Teilhaberplan wird unter sorgsamer Einbeziehung von Menschen mit Behinderung, Betreuern, Wohlfahrtsverbänden, der Verwaltung und den Mitgliedern des Sozialausschusses erstellt und vom Sozialausschuss und dem Kreistag verabschiedet.

Im Jahr 2016 steht als Aufgabe die Fortschreibung des Kreisalten- und Kreispflegeplans an. Dieser liefert eine fundierte, übersichtliche und aktuelle Informationsbasis zu allen Themen der Altenhilfe und Altenpflege, skizziert den Bestand und Bedarf an Altenhilfe und Pflegemöglichkeiten im Landkreis Göppingen und die notwendigen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kreispolitik.
Zu den ordentlichen Mitgliedern im Sozialausschuss kommen beratend (also ohne Stimmrecht) auch Vertreter der freien Wohlfahrtspflege: Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Sozialverband VdK, Kreisseniorenrat und Kreisbehindertenring.

Die CDU vertreten im Sozialausschuss: Marc Kersting (Sprecher), Gerhard Ueding, Wolfgang Schmid

Stellvertretende Mitglieder sind: Wolfgang Rapp, Matthias Wittlinger, Dieter Braun, Jürgen Rulka, Jutta Schiller und Anette Kölle

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